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HSV-FAN-CLUB  Salzstadtkameraden Lüneburg

 

Satzung

 

§ 1 Name, Gründungsdatum und Sitz

Der HSV-Fanclub führt den Namen Salzstadtkameraden Lüneburg.

Gründungsdatum ist der 05.01.2006.

Der Fanclub hat seinen Sitz in Lüneburg.

 

§ 2 Sinn und Zweck

Zweck des Fanclubs ist die Pflege des Sportes mit allen damit unmittelbar und mittelbar im Zusammenhang stehenden Aufgaben, wie u.a. die gemeinschaftliche Unterstützung der Fussballmannschaft des Hamburger Sport Vereins, sowie das Bild des HSV in der Öffentlichkeit zu verbessern. Weltanschauliche, konfessionelle und politische Ziele und Zwecke dürfen nicht verfolgt werden. Der Fanclub ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie  eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Fanclubs dürfen nur für Clubveranstaltungen verwendet werden.

 

§ 3 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr läuft vom 01.01 bis zum 31.12. eines jeden Jahres. Der Vorstand ist ermächtigt, eine Änderung des Geschäftsjahres zu beschließen.

 

§ 4 Mitgliedschaft und Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglied des Fanclubs kann jeder werden, der das 18. Lebensjahr vollendet und eine Probezeit von 6 Monaten absolviert hat.

Darüber hinaus beschließt der Vorstand über den Eintritt eines Bewerbers und die Verkürzung der Probezeit mit einfacher Mehrheit.

 

 

§ 5 Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder verpflichten sich, Gewalttätigkeiten zu unterlassen und jederzeit auf ein sportliches Verhalten im Fanclub zu achten.

Der Fanclub ist gegen jegliche Art von Randalismus, Vandalismus und Hooligans. Er ist politisch und konfessionell neutral.

Sollte ein Mitglied gegen die Richtlinien des Fanclubs verstoßen, entscheidet der Vorstand über einen möglichen Ausschluß mit einfacher Mehrheit.

 

§ 6 Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeiträge

Die jeweilige Aufnahmegebühr im Fanclub beträgt 10,-€.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 5,-€ monatlich. Die Beiträge sind halbjährlich im voraus zu entrichten.

In besonderen Fällen ist der Vorstand ermächtigt eine Sonderumlage zu beschließen.

 

§ 7 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss des Mitgliedes aus dem Fanclub.

Der Austritt ist dem Vorstand mündlich oder schriftlich mitzuteilen und kann nur halbjährlich erfolgen.

Ein Mitglied, das gegen die Interessen des Fanclubs und gegen die Satzung grob verstoßen hat, das sich grob unsportlich verhält oder das durch sein Verhalten innerhalb oder außerhalb des Fanclubs dessen Ansehen schädigt, kann durch Beschluss des Vorstandes mit einfacher Mehrheit aus dem Fanclub ausgeschlossen werden. Ausscheidende Mitglieder haben keine Ansprüche auf vollständige oder teilweise Rückerstattung von gezahlten Beiträgen und sonstigen Leistungen.

 

 

 

 

 

§ 8 Mitgliederversammlung

Die jährliche Hauptversammlung des Fanclubs findet vor jeder neuen Bundesligasaison statt. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand. Der Vorstand kann bei Bedarf zu weiteren erforderlichen Mitgliederversammlungen einberufen. Bei offiziellen Mitgliederversammlungen ist jedes anwesende Mitglied stimmberechtigt.

 

§ 9 Vorstand

Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

 

-          Präsident

-          Vizepräsident

-          Kassenwart

-          Schriftführer

-          Tourenmanager

 

Weitere Funktionen können auf jeder Jahreshauptversammlung des Fanclubs beschlossen werden.

 

§ 10 Wahlen des Vorstandes

Der Vorstand wird auf der jeweiligen Hauptversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Vor Ende der Amtszeit können nur die aktuellen Vorstandsmitglieder zu vorzeitigen Neuwahlen aufrufen, falls zwingende Gründe dieses erfordern.

 

§ 11 Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft

Jedes Mitglied hat pro Geschäftsjahr ( 01.01. – 31.12. ) mindestens 6 Pflichtspiele des HSV zu besuchen. Ausnahmen beschließt der Vorstand.

 

§ 12 Auflösung

Die Auflösung des Fanclubs kann nur auf einer ausdrücklich für diesen Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Die Versammlung ist nur beschlussfähig, wenn mindestens ¾ aller Mitglieder anwesend sind und davon ¾  für die Auflösung stimmen.

 

 

 

Lüneburg, 02.10.2008